Hiermit werden Sie über die im Rahmen einer Krankmeldung erfolgende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Universität Potsdam und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informiert. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).
Universität Potsdam
vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Oliver Günther, Ph.D.
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-0
Telefax: +49 331-97 21 63
www.uni-potsdam.de
Die Datenverarbeitung dient der Durchführung des Krankmeldeprozesses mit dem Ziel der adressatengerechten Informationsweitergabe an die Beschäftigungsbereiche, dem Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse sowie der An- und Abmeldung der Bezügezahlung bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB).
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 9 Abs. 2 lit. b DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 3 BbgDSG. Die Vorschriften erlauben öffentlichen Stellen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten von Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn die Verarbeitung zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf die Verarbeitung von Angaben zum Zeitraum einer zur Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten führenden Erkrankung sowie von (elektronischen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfüllt, denn die Notwendigkeit der Verarbeitung ergibt sich aus den in § 5 EFZG bzw. § 61 LBGBbg enthaltenen Vorgaben und dem in § 109 SGB IV geregelten Verfahren zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber.
Die Rechtsgrundlage für das Speichern von Session-Cookies auf Ihrem Endgerät ergibt sich aus § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Ihre Daten sowie ggf. gespeicherte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden für den Zeitraum von drei Jahren nach Schluss des Jahres, in das die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung fällt, aufbewahrt und dann gelöscht.
Metadaten werden für einen Zweitraum von sieben Tage gespeichert, danach werden sie in anonymisierter Form weiter aufbewahrt. Eine Zusammenführung der IP-Adresse mit anderen Datenbeständen erfolgt nicht.
Es erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die in die Personalverwaltungs- und Personalorganisationsprozesse eingebunden sind:
Die Daten werden nicht in Drittländer übermittelt.
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch Angaben zu dem Zweck der Datenverarbeitung, Datenempfängern sowie der Speicherdauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO). Soweit die Datenverarbeitung ohne Ihre Einwilligung zulässig ist, können Sie unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.
Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte zu wenden an:
Universität Potsdam
Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon +49 331 977-1719
E-Mail: krankmeldung@uni-potsdam.de
Auskunft können Sie abweichend davon beim Chief Information Officer (Universität Potsdam, Karl-Liebknecht-Straße 24-25, 14476 Potsdam) beantragen. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/praesidialbereich/praesident-vizepraesidenten/cio.html.
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Potsdam wenden:
Dr. Marek Kneis
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-124409
Telefax: +49 331 977- 701821
E-Mail: datenschutz@uni-potsdam.de
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.